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09 Handicap

Ich habe das Recht, einbezogen und unterstützt zu werden, wenn ich eine Behinderung habe!

Wenn du eine Behinderung hast, ist die Regierung dafür verantwortlich, dir alle möglichen Hilfen zu geben, damit du aktiv am Leben der Gemeinschaft teilnehmen kannst.

Du hast das Recht, Hilfe zu erhalten, wenn du besondere Bedürfnisse hast, z. B. wenn du sehbehindert bist oder Schwierigkeiten beim Lernen hast. Die Art des Unterrichts kann angepasst werden, damit du in der Schule leichter lernen kannst. Auch deine Eltern können finanzielle und materielle Unterstützung erhalten.

Luxemburg tut alles, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendliche an den angebotenen Aktivitäten teilnehmen können, soweit dies möglich ist. Zum Beispiel können Rampen, Sondertransporte und spezielle Erzieher organisiert werden, damit du in allen Bereichen teilnehmen kannst: Schule, Sport, Musik usw.

Das neue Gesetz vom 13. Juni 2023 über das Wohlbefinden von Schülern und integrative Bildung setzt Folgendes ein:

  • eine pädagogische und psychosoziale Abteilung in jeder Sekundarschule,
  • Schülerschutzbeauftragte (délégué à la protection des élèves, DPE) in den Sekundarschulen,
  • Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) in Sekundarschulen,
  • den Service national de l’éducation inclusive (SNEI, Nationale Behörde für inklusive Bildung) 

Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Beteiligung von Kindern, indem es Situationen vorsieht, in denen das Kind an Entscheidungen, die es betreffen, beteiligt werden muss. 

Die Regierung will alle Kinder und Jugendlichen in den Unterricht einbeziehen

Mit oder ohne besondere Bedürfnisse wurde der Zugang zum Schul-, Musik- und Sportunterricht vereinfacht, z. B. durch die Visualisierung von Übungen oder auch durch eine Anpassung der Unterrichtsdauer. Die Begleitung im Schultransport wurde verstärkt, und die Pädagogen sind besser ausgebildet.

Ich bin zwischen 13 und 18 Jahre alt:

Um Hilfe zu bekommen, kannst du dich an folgende Stellen wenden:
  • An den Regenten und die anderen Lehrer der Schule,
  • die Schulleitung deiner Schule,
  • den psychosozialen Dienst und die Schulbegleitung (SePAS) oder
  • das Psychosoziales Zentrum und Schulbegleitung (CePAS),
  • das Unterstützungsteam für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) an deiner Schule,
  • die Commission d’inclusion scolaire (CIS, Kommission für die schulische Inklusion) an deiner Schule,
  • die nationale Inklusionskommission (Commission nationale d’inclusion, CNI),
  • die Kommission für angemessene Vorkehrungen (Commission des aménagements raisonnables, CAR).

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