Du hast das Recht, das bestmögliche Leben zu führen
Wenn du eine Behinderung hast, ist die Regierung dafür verantwortlich, dir alle möglichen Hilfen zu geben, damit du aktiv am Leben der Gemeinschaft teilnehmen kannst.
Was bedeutet das?
Du hast das Recht, Hilfe zu erhalten, wenn du besondere Bedürfnisse hast, z. B. wenn du sehbehindert bist oder Schwierigkeiten beim Lernen hast. Die Art des Unterrichts kann angepasst werden, damit du in der Schule leichter lernen kannst. Auch deine Eltern können finanzielle und materielle Unterstützung erhalten.
Luxemburg hilft dir, dich zu integrieren und zu beteiligen
Luxemburg tut alles, um sicherzustellen, dass alle Kinder und Jugendliche an den angebotenen Aktivitäten teilnehmen können, soweit dies möglich ist. Zum Beispiel können Rampen, Sondertransporte und spezielle Erzieher organisiert werden, damit du in allen Bereichen teilnehmen kannst: Schule, Sport, Musik usw.
Das neue Gesetz vom 13. Juni 2023 über das Wohlbefinden von Schülern und integrative Bildung setzt Folgendes ein:
- einen Assistenten für Schüler mit besonderen Förderbedarf an jeder Grundschule (assistant pour élèves à besoins éducatifs spécifiques, A-EBS),
- den Service national de l’éducation inclusive (SNEI, Nationale Behörde für inklusive Bildung)
Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Beteiligung von Kindern, indem es Situationen vorsieht, in denen das Kind an Entscheidungen, die es betreffen, beteiligt werden muss.
Die Regierung will alle Kinder und Jugendlichen in den Unterricht einbeziehen
Mit oder ohne besondere Bedürfnisse wurde der Zugang zum Schul-, Musik- und Sportunterricht vereinfacht, z. B. durch die Visualisierung von Übungen oder auch durch eine Anpassung der Unterrichtsdauer. Die Begleitung im Schultransport wurde verstärkt, und die Pädagogen sind besser ausgebildet.
Ich bin zwischen 6 und 12 Jahre alt:
Um Hilfe zu bekommen, kannst du dich an folgende Stellen wenden:
- Lehrer in der Schule,
- spezialisierte Lehrer für Schüler mit besonderem Förderbedarf (instituteur spécialisé dans la scolarisation des élèves à besoins éducatifs spécifiques, I-EBS) an der Schule,
- Unterstützungsteams für Schüler mit besonderem Förderbedarf (équipe de soutien des élèves à besoins éducatifs spécifiques, ESEB) in der Region,
- Inklusionskommission (IK) der Region,
- Direktion für Grundschulbildung der Region.
Weitere Informationen findest du : Hilfsmaßnahmen im Sekundarunterricht